Beweismittelkette: vier dokumentierte Schritte, keine stillschweigenden Übergänge
Die Belastbarkeit digitaler Beweise hängt nicht nur vom Inhalt ab, sondern davon, wie er erhoben und aufbewahrt wurde. Jeder Schritt ist protokolliert und durch Dritte wiederholbar.
- 01
Übernahme und Sicherstellungsprotokoll
Erfassung der Kennnummer, fotografische Dokumentation und Zustandsbeschreibung, Versiegelung und Beginn der Beweismittelkette.
- 02
Bitgenaue forensische Kopie
Vollständige Nur-Lese-Kopie über Write-Blocker und sofortige Berechnung von SHA-256 und MD5 zur Integritätssicherung.
- 03
Forensische Untersuchung und Analyse
Sämtliche Untersuchungen erfolgen ausschließlich an Arbeitskopien; das verwahrte Original bleibt unverändert.
- 04
Gutachten und Übergabe
Erstellung der Gutachtenakte, digitale Signatur, Zeitstempel und bei Bedarf Beeidigung vor Gericht.
Nur-Lese-Modus
Hardware-Write-Blocker zwischen Beweisstück und Erfassungsstation.
Doppelter Hash
MD5 und SHA-256 vor und nach der Kopie, vollständig im Bericht dokumentiert.
Zeitstempel
Sicheres Datum und Uhrzeit jeder protokollierten Handlung.
Beeidigung
Digitale Signatur der Akte und bei Bedarf Beeidigung vor Gericht.
RP-0031 | SSD 500 GB | Bitstream-Erfassung 12.03.2026 15:42 CET
SHA-256 vorher: 9f2c4b… | SHA-256 nachher: 9f2c4b… | Integrität bestätigt
